Mitglied werden

Statuten

Artikel I

Der Künstlerkreis Nierstein (im folgenden: KKN) ist ein Zusammenschluss von Kunstschaffenden zu dem Zweck, Nierstein und Umgebung kulturell zu bereichern und gemeinsam Ausstellungen durchzuführen.

Die Mitglieder wählen aus ihrer Mitte eine/einen Vorsitzende(n), die/der auch die finanziellen Belange wahrnimmt.

Die/der Vorsitzende kann jederzeit den Vorsitz niederlegen oder auch durch Mitglieder-Beschluss abgewählt werden.

Die Mitglieder treffen sich in unregelmäßigen Abständen, um aktuelle Vorgänge zu besprechen. Der/die Vorsitzende lädt zu den Treffen ein. Bei Abstimmungen über anstehende Entscheidungen wird mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitgliederentschieden. Stimmenthaltungen zählen nicht mit. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.

Artikel II

Aufnahme als Mitglied

In den KKN werden interessierte Künstler/innen unter folgenden Voraussetzungen aufgenommen:

1) Die Künstler/innen müssen einen geographisch nahen Bezug zu Nierstein haben; dies bedeutet, dass sie entweder direkt in der Stadt Nierstein oder in einer unmittelbar an Nierstein angrenzenden Gemeinde wohnen; dies sind: Nackenheim, Lörzweiler, Mommenheim, Dexheim, Selzen, Köngernheim, Oppenheim/Dienheim.
2) Alle Künstler/innen müssen bereit und in der Lage sein, sich mit Ideen und Tatkraft in die Arbeit des KKN einzubringen und an den gemeinsamen Treffen teilzunehmen.
3) Auch wenn die oben genannten Voraussetzungen vorliegen, kann der KKN von einer Aufnahme absehen. Die Mitglieder des KKN entscheiden in jedem Fall nach einer Aussprache gemeinsam über den Antrag auf Aufnahme.

Für Nichtmitglieder besteht auch die Möglichkeit, einmalig als Gastaussteller mitzuwirken.

Artikel III

Ende der Mitgliedschaft

Tritt ein Mitglied aus dem KKN aus, werden von der Website alle personenbezogenen Angaben sowie die Kunstwerke aus dem Künstlerprofil entfernt.

Artikel IV

Ausstellungen

Bei Ausstellungen des KKN wird allen Mitgliedern die Teilnahme angeboten.

An Ausstellungen sollen möglichst alle Mitglieder teilnehmen, dies ist jedoch keine Verpflichtung.

Die Gruppe entscheidet gemeinsam am Ort der Ausstellung, wo bzw. wie die Werke präsentiert werden sollen, um ein stimmiges Gesamtbild zu schaffen.

Es wird erwartet, dass jede/r Künstler/in nach Kräften versucht, für den KKN Ausstellungsmöglichkeiten zu finden.

Artikel V

Kosten

Entstehende Kosten werden von allen Mitgliedern zu gleichen Anteilen getragen. In besonderen Fällen können die KKN-Mitglieder eine abweichende Regelungbeschließen.

Artikel VI

Website

Der KKN betreibt eine Webseite, deren Betriebskosten auf alle umgelegt werden. Um ein abgestimmtes, geschlossenes Bild in der Öffentlichkeit zu vermitteln, stellt jeder Künstler digitales Material (Texte und Bilder) zur Veröffentlichung zur Verfügung.

Von den Mitgliedern des KKN beim Treffen vom 05.11.2018 gebilligt und beschlossen

Kontakt:  nowakd@web.de